Zuwendungen – so können Sie uns helfen:
Die Förderstiftung Mehrgenerationenhaus ist auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir benötigen jede Art der Unterstützung. Angefangen bei der „Mund zu Mund-Propaganda“, bis hin zu Spenden-Aktionen bei Familienfeiern, z.B. Geburtstage, Hochzeiten und Trauerfeiern.
Geldspenden in jeder Höhe tragen dazu bei, das Mehrgenerationenhaus und vor allem sein Personal zu erhalten und den Betrieb zu finanzieren.
Das Mehrgenerationenhaus kann in seiner Unterhaltung nicht kostendeckend arbeiten, so dass es auf Ihre Solidarität angewiesen ist. Wir suchen daher speziell Förderer und Sponsoren, die mit Beiträgen dieses zukunftsweisende Projekt unterstützen. Nur so sind wir in der Lage, unbürokratisch Familien, alten und jungen Menschen Hilfe zu bieten, auf die sie angewiesen sind.
Ihre Spende
Wenn Sie sich für eine Spende entscheiden, wird die Förderstiftung Mehrgenerationenhaus diesen Betrag für die Förderung ihrer gemeinnützigen Zwecke oder für ein bestimmtes Projekt verwenden.
Die Förderstiftung Mehrgenerationenhaus ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie Ihre Spende bis zu 20% Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen können.
Über jede Spende stellen wir Ihnen gerne eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) aus.
Ihre Zustiftung
Ihren Aufgaben und Zielen kann die Förderstiftung Mehrgenerationenhaus nachhaltig nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital gerecht werden. Aus diesem Grund sind neben den Spenden, auch Zustiftungen von großer Bedeutung.
Was ist eine Zustiftung?
Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für
die geförderten Projekte
ausgegeben werden muss, wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt
und bleibt dort für die Ewigkeit erhalten. Nur die Erträge aus dem
Stiftungsvermögen dürfen für die Förderung der Projekte
verwendet werden. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto höhere
Erträge können ausgeschüttet werden. Das Stiftungskapital darf
nicht angetastet werden.
Die Mehrgenerationenhaus-Projekte hätten somit eine sichere Zukunft, wenn
sie längerfristig aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert
werden könnten, vollkommen unabhängig vom Spendenaufkommen.
Wie kann ich eine Zustiftung machen?
Bitte vermerken Sie auf der Überweisung
unbedingt und ausschließlich
das Wort „Zustiftung“, ansonsten muss der Betrag als Spende gebucht
werden!
Auf die Zuwendungsbestätigung hat eine Zustiftung keinen Einfluss. Sie
wird wie gewohnt ausgestellt.
Wie hoch muss eine Zustiftung sein?
Zustiftungen können, genau wie Spenden, in jeglicher Höhe der Förderstiftung Mehrgenerationenhaus zufließen. Auch kleinere Beträge sind willkommen.
Ihr Testament
Zukunft gestalten mit einem Testament!
Wer selbst entscheiden will, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht, kommt um die Nachlassplanung nicht herum. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten tätig werden möchten, können Sie durch eine Schenkung oder Zustiftung dafür sorgen, dass Ihr Geld genau dem gewünschten Zweck zugeführt wird; im Falle einer Zustiftung sogar mit dem Versprechen, dass sich die gespendete Summe nicht verbraucht, sondern auf Dauer nach den Wünschen des Gebers konserviert ist.
Wenn Sie der Überlegung Raum geben möchten, ob Sie die Förderstiftung Mehrgenerationenhaus im Rahmen Ihrer Nachlassregelung bedenken, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters behandelt.
Spenden
Ihre Treuhandstiftung
Gründen Sie Ihre eignen Stiftung unter dem Dach der Förderstiftung
Mehrgenerationenhaus!
Mit einer Treuhandstiftung errichten Sie eine eigene Stiftung unter dem Dach
der Förderstiftung Mehrgenerationenhaus Oestrich-Winkel. Sie bestimmen
den Namen und den Zweck der Treuhandstiftung.
Die Mindestausstattung für die Errichtung einer Treuhandstiftung beläuft
sich ab 5.000,-- €, die steuerlich in Abzug gebracht werden.