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Aktion Gelbes Band: Obstpflücken auf städt. Grundstücken erlaubt!

Obst pflücken erlaubt: Stadt Oestrich-Winkel nimmt zum vierten Mal an der Aktion „Gelbes Band“ teil

Oestrich-Winkel, den 15. September 2023 – Oestrich-Winkel nimmt zum vierten Mal in Folge an der Aktion „Gelbes Band“ teil.  Im Rahmen der Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel!“ vom 29. September bis zum 06. Oktober 2023 rufen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Ministerien der Länder unter dem Motto „Zu gut für die Tonne!“  bundesweit zur Ernte-Aktion "Gelbes Band" auf. Alle Bürgerinnen und Bürger können mitmachen!

Auch in Oestrich-Winkel gibt es – wie in vielen Städten und Dörfern Deutschlands – bis heute jede Menge Obst- und Nussbäume, die auf öffentlichem Grund stehen. „Unsere jahrtausendealte Kulturlandschaft an den Ufern des Rheins bietet eine unglaublich hohe Lebensqualität, was sich auch in der Vielfalt und dem reichen Angebot an einheimischen Obst- und Nusssorten zeigt. Diese wertvollen Lebensmittel, die, wenn sie auf städtischem Grund stehen, keinem Einzelnen und damit allen gehören, sollten jetzt im Spätsommer und Herbst nicht unbeachtet als Fallobst enden, sondern verdienen es, gepflückt und gegessen zu werden. Günstiger und gesünder kann man sich kaum ernähren!“, erläutert der Erste Stadtrat Björn Sommer.

Alle Bäume, deren Obst in haushaltsüblichen Mengen und ohne vorherige Rücksprache mit dem Eigentümer des Grundstücks, der Stadtverwaltung Oestrich-Winkel, für den persönlichen Bedarf gepflückt werden darf, sind in Oestrich-Winkel wieder mit gelben Bändern um die Stämme gekennzeichnet.

Bei der Ernte ist Folgendes zu beachten:

  • Es darf ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen, geerntet werden.
  • Zum Erhalt der Bäume ist es wichtig, achtsam mit der Natur, dem Eigentum anderer und den Obstbäumen und -sträuchern umzugehen. Man sollte darauf achten, keine Äste und Zweige abzubrechen. Nistkästen oder Nisthilfen bzw. Steinkauzröhren müssen unbeschädigt bleiben und dürfen keinesfalls geöffnet werden. Auch Lebensräume wie Totholzansammlungen sind liegen zu lassen.
  • Geerntet werden darf nur, was ohne Schütteln des Baumstammes oder seiner Äste und ohne Leiter erreicht werden kann.
  • Zum Ernten freigegeben sind nur reife Früchte; diese lassen sich leicht und ohne großen Kraftaufwand abpflücken. Erntereife Früchte lassen sich zudem ohne Laub am Stiel ernten. Auch Fallobst vom Boden ist oft gut und genießbar. Saisonkalender zeigen an, welches Obst zu welchem Jahresmonat reift.
  • Vor dem Verzehr ist stets zu prüfen, ob das geerntete Obst für den Verzehr geeignet ist und es muss gewaschen werden.
  • Beim Betreten der Streuobstwiese sollten Obstsammler auf Bodenunebenheiten, Äste und andere Gefahrenstellen (z. B. morsche Äste, herabfallendes Obst, Insektenstiche) achten. Wichtig ist, sicheres Schuhwerk zu tragen. 

Copyright: honorarfreies Pressefoto der Terra Concordia gGmbH (mundraub.org)

Der Griff in die Obstbäume auf städtischem Grund ist in Oestrich-Winkel für den eigenen Verzehr gestattet