Brennholz aus dem Kommunalwald

Geändertes Bestellverfahren für Brennholz

Die hessischen Forstämter dürfen den Brennholzverkauf in den Kommunalwäldern in Folge einer Entscheidung des Bundeskartellamtes nicht mehr organisieren. Aus diesem Grund können Oestrich-Winkeler Bürgerinnen und Bürger ihren privaten Brennholzbedarf für die Saison 2024 ONLINE beim Forst- & Holzkontor Rheingau-Taunus anmelden. Die Bestellfrist endet am 14.01.2024, die Zuteilung des Brennholzes erfolgt forstbetrieblich- und witterungsbedingt bis zum Herbst 2024. Mit der Rechnung wird zukünftig eine Karte versandt, aus der die Lage des Holzes im Stadtwald ersichtlich ist.

An wen kann ich mich wenden?

Privatpersonen können den Online-Bestellservice am Ende dieser Seite nutzen. Gewerbetreibende wenden sich direkt an den Forst- & Holzkontor Rheingau-Taunus unter www.forst-holzkontor-rt.de

Bestellt werden kann im Zuge des geänderten Bestellverfahrens und wegen des aktuellen Waldzustands nur noch an den Weg gerücktes Polterholz. Die Mindestbestellmenge beträgt 2,5 Festmeter, die Höchstbestellmenge 15 Festmeter, wählbar in 2,5 Festmeter-Schritten. Durch die Angabe des Wohnortes wird auch durch das neue Verfahren eine möglichst ortsnahe Bereitstellung angestrebt. Die Aufarbeitung startet nach dem Erhalt einer Abfuhrfreigabe ab dem 1. Oktober 2024 bis längstens 31. März 2025. Eine Abfuhr von nicht aufgearbeitetem Holz, das als Polter am Weg erworben wird, kann jederzeit erfolgen.

Die Preise haben sich zum Vorjahr nicht verändert: Laubholz 60 €, (reine) Eiche 50 € und Fichte 38 € je Festmeter. Die Preise gelten für den privaten Erwerb von Brennholz, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Keine garantierte Zuteilung

Wegen der aktuellen Situation in den Wäldern kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart, insbesondere bei Laubholz, gegeben werden. Bei den Bestellungen von Buchen- oder Eichenholz können weitere Laubholzarten, beispielsweise Ahorn oder Birke, beigemischt werden. Die Abrechnung des Holzes erfolgt nach den oben genannten Preisen.

Die Stadt Oestrich-Winkel liefert kein Brennholz und bietet auch kein brennfertiges Holz an. Die Stämme müssen selbst abtransportiert, gesägt und gespalten werden. Das Holz muss anschließend rund zwei Jahre trocknen, bevor es als Brennholz dienen kann.

Sachkundenachweis erforderlich

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Aufarbeiten von Holz mit der Motorsäge ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Zum Zwecke des Grundwasser- und Bodenschutzes dürfen Motorsägen ausschließlich mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Ketten-Öl betrieben.

Hinweis:

Die Einheit 1 Festmeter entspricht 1,4 Raummeter aufgearbeitetem Holz in 1 Meter Länge aufgesetzt. Wir bitten dies bei den Bestellungen unbedingt zu berücksichtigen.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf des neuen Verfahrens stehen die Revierförstereien Oestrich-Winkel und Hallgarten auch weiterhin zur Verfügung.

Hier geht's zum Brennholzbestellportal