Antragstellungen sind wieder möglich!
Oestrich-Winkel, den 11. Oktober 2023 – Im vergangenen Jahr wurden in Oestrich-Winkel 100 Stecker-Solaranlagen mit jeweils 150 Euro gefördert. Da nicht alle Antragsteller fristgerecht die notwendigen Unterlagen bei der Stadtverwaltung eingereicht haben, können sich auf die nicht in Anspruch genommenen Förderungen nun erneut andere Antragsteller bewerben.
Wichtig: Es werden nur neu angeschaffte Anlagen gefördert, bei denen eine Rechnung von frühestens 12.10.2023 vorliegt. Die Leistung des Wechselrichters darf maximal 600 W betragen. Es ist jedoch erlaubt, einen Wechselrichter zu kaufen, der bei Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung die Leistung auf 800 W erhöhen kann, per Nachrüstung oder Softwareupdate. Wechselrichter mit 800 W Leistung und separater Drosselungseinheit sind nicht erlaubt, da nicht überprüft werden kann, wann die Drosselung entfernt wird.
Die Stecker-Solaranlage muss im Stadtgebiet von Oestrich-Winkel montiert werden und nach Installation im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie beim lokalen Stromnetzbetreiber angemeldet werden. Mieter/innen benötigen eine Erlaubnis ihres Vermieters.
Die genauen Bedingungen für eine Förderung sind in der Förderrichtlinie und im Antragsformular auf der Internetseite der Stadt Oestrich-Winkel unter www.oestrich-winkel.de/politik-wirtschaft/klimaschutz/solarkampagne/ nachzulesen. Die Antragsstellung ist ab dem 12. Oktober 2023 möglich. Antragsteller senden dazu das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular per E-Mail an die Klimaschutzmanagerin der Stadt Oestrich-Winkel: jennifer.hoeltge@oestrich-winkel.de . Im Betreff sollte „Antrag Stecker-Solaranlage 2023“ stehen.