Sie sind verantwortungsbewusst, objektiv und unvoreingenommen?
Wie schön, dann könnten Sie sich doch mal überlegen, ob Sie sich nicht für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen bewerben. In 2023 findet für die kommende Amtsperiode der Schöffen im Jahre 2024 bis 2028 die Schöffenwahl statt. Hierbei wird zwischen Schöffen für allgemeine Strafsachen (gegen Erwachsene) und Jugendschöffen unterschieden.
Informationen zu diesen wichtigen Thema finden Sie unter www.schoeffenwahl.de bzw. in der Amtlichen Bekanntmachung.
Entsprechende Bewerbungsformulare finden Sie HIER
