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Stadt Oestrich-Winkel setzt Energiesparmaßnahmen um

Oestrich-Winkel, den 14. September 2022 – Die Stadtverwaltung Oestrich-Winkel schließt sich den Strom- und Heizsparmaßnahmen des Landes Hessen und des Rheingau-Taunus-Kreises zur Vermeidung von Energie-Engpässen im kommenden Winter an und hat die Außenbeleuchtung ihrer öffentlichen Gebäude mit sofortiger Wirkung abgeschaltet.

Außenbeleuchtung ausgeschaltet

Das Bürgerzentrum Oestrich-Winkel, das Bürgerhaus Hallgarten, der Oestricher Kran sowie die Sporthalle am Bürgerzentrum werden nicht mehr von außen beleuchtet, sofern es sich nicht um eine Wegebeleuchtung handelt, die der Verkehrssicherheit dient. Bei der Außenbeleuchtung des Mehrgenerationenhauses im Bachweg in Winkel handelt es sich um eine Zuwege-Beleuchtung, die aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig ist. Es wird aber in der zuständigen Betriebskommission geprüft, ob die Beleuchtungszeiten und somit der Stromverbrauch durch den Einsatz von Bewegungsmeldern reduziert werden können.

Raumtemperaturen gesenkt

Die Raumtemperaturen in den öffentlichen Verwaltungsgebäuden werden auf die von der Bundesregierung vorgegebenen Temperatur-Höchstwerte beschränkt. Dies sind bei körperlich leichter, überwiegend sitzender Tätigkeit 19 Grad Celsius, bei leichten Tätigkeiten überwiegend im Gehen und Stehen 18 Grad Celsius, bei mittelschweren, überwiegend sitzenden Tätigkeiten 18 Grad Celsius, bei mittelschweren Tätigkeiten im Gehen und Stehen 16 Grad Celsius und bei körperlich schweren Tätigkeiten zwölf Grad Celsius. Der Einsatz von zusätzlichen Heizgeräten, zum Beispiel sogenannten strombetriebenen Heizlüftern, ist nicht gestattet.

Warmes Wasser abgeschaltet oder reduziert

Alle dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Gebäuden, insbesondere Durchlauferhitzer, die überwiegend zum Händewaschen vorgesehen sind, werden abgeschaltet. Bei allen zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen wird die Wassertemperatur auf ein Niveau gesenkt, bei dem ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen ausgeschlossen werden kann.

Soziale Einrichtungen ausgenommen

Ausgenommen von den Temperaturbeschränkungen sind medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe sowie Schulen und Kindertagesstätten.

Weitere Einsparungsmöglichkeiten werden überprüft

Das städtische Immobilienmanagement sowie die Hausverwaltungen der Eigenbetriebe der Stadt Oestrich-Winkel überprüfen in den kommenden Tagen und Wochen alle Liegenschaften auf weitere Einsparungsmöglichkeiten von Energie und Wasser, zum Beispiel durch Vorziehen von Modernisierungen, Umstellung auf LED-Beleuchtung oder das Anbringen von Zugluftsicherungen an Fenster und Türen.

Möglichkeit zum Home-Office

Als weiteren Beitrag zur Energieeinsparung werden wieder erweiterte Regelungen zum Home-Office für diejenigen Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Oestrich-Winkel eingeführt, deren Arbeitsaufgaben eine Erledigung von zuhause zulassen. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. März 2023 darf in diesen Fällen an bis zu vier Tagen pro Woche von zuhause gearbeitet werden, Anwesenheitspflicht im Bürgerzentrum besteht an einem Tag pro Woche. Dies entspricht auch den Corona-Empfehlungen der Bundesregierung für die Herbst- und Winterzeit.