Sperrung der Neustraße zwischen Rieslingstraße und Gänsbaumstraße: Aktualisiert am 02.06.2023
Aufgrund von Straßensanierungsarbeiten und der Erneuerung von Versorgungsleitungen ist es erforderlich, die Neustraße zwischen Gänsbaumstraße und Rieslingstraße für den gesamten Verkehr zu sperren.
Die Sperrung beginnt am 21. Februar 2023 und wird voraussichtlich bis Ende September andauern.
1. Bauabschnitt:
Die Arbeiten werden in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Begonnen wird mit dem Abschnitt zwischen Rieslingstraße und Neustraße 5 (Ende der nördl. Stützmauer). Die Anwohner können aus Richtung Gänsbaumstraße die Grundstücke anfahren (Dauer: voraussichtlich Mitte/Ende Juni). Da der Kanalanschluss noch in die Rieslingstraße hineinragt ist bereits ein Einfahrt von der Rheingaustraße in die Rieslingstraße gesperrt, da hier nur noch einspuriger Verkehr möglich ist. Lediglich Baustellenfahrzeuge dürfen von der Rheingaustraße in die Rieslingstraße einbiegen.
Der 2. Bauabschnitt folgt ab 05. Juni bis voraussichtlich Ende September.
Der Bauabschnitt bezieht auch die Kreuzung Neustraße /Gänsbaumstraße mit ein, so dass der Verkehr aus der Neustraße ab Haus Nr. 8 und der Jahnstraße über die Verlängerung der Neustraße in Richtung Oestrich abfließen wird. Der Weg wird vor Beginn des 2. Bauabschnitts so hergestellt, dass ein gefahrloses Befahren möglich ist.
Die Rieslingstraße kann ab dem 05.06.2023 wieder aus Richtung Rheingaustraße durch Fahrzeuge bis 3,5 t befahren werden. Die Neustraße bleibt weiterhin gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über den Engerweg, Urbanstraße und Gänsbaumstraße für den Bereich westl. der Baustelle.
Die Umleitung für die Anlieger in der Jahnstraße und östl. Neustraße erfolgt über die Verlängerung Neustraße - Grenzstraße.
Die bestehenden Verkehrsbeschränkungen auf dem Verbindungsweg bleiben bestehen. Für Schwertransporte ist bitte bei der Straßenverkehrsbehörde nachzufragen, ob notwendige Zulieferungen evtl. auf anderen Strecken erfolgen können oder eine Ausnahme erteilt werden kann.
Mit der ausführenden Firma wurde vereinbart, dass der nördliche Gehweg in der Neustraße so lange wie möglich offen gehalten wird. Somit können Passanten bis zur Gänsbaumstraße und zur Nikolausstraße laufen. Sobald der nördliche Gehwege im Ausbaubereich fertiggestellt ist, wird es auch möglich sein über die Treppe an der Nikolausstraße zur Rieslingstraße zu gelangen. Mit der Fertigstellung ist bis Mitte der 23. KW zu rechnen.
Für den Schulbus zur Pfingstbachschule entfällt die Haltestelle An der Basilika. Als Ersatzhaltestelle dient die neu eingerichtete Haltestelle im Engerweg nördl. der Bahntrasse.

Hinweis zu bestehenden Geschwindigkeitseinschränkungen
Immer wieder wird das Ordnungsamt der Stadt Oestrich-Winkel darauf angesprochen, dass es besser wäre, im Stadtgebiet von Oestrich-Winkel die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Die Bürgerinnen und Bürger sind in solchen Fällen oftmals überrascht, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass sich die angesprochene Straße oft schon innerhalb einer Zone-30 befindet.
Deshalb möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass folgende Stadtgebiete von Oestrich-Winkel bereits innerhalb einer Zone-30 liegen:
- der gesamten Stadtteil Hallgarten einschließlich Rebhang,
- diejenigen Straßen in Oestrich, die nördlich der Rheingaustraße liegen,
- sowie diejenigen Straßen in Mittelheim und Winkel, die sich nördlich der Bahnlinie befinden.
Ausgenommen hiervon sind nur die sogenannten "klassifizierten Straßen", das heißt die Kreis-Straßen, die Landesstraßen und die Bundesstraßen (K631-Schillerstraße, K634, L3320-Rheingaustraße, B42a-Rheingaustraße/Hauptstraße).
Diese Zonen-Regelung wurde bereits Ende der 80er-Jahre in Hallgarten und Anfang der 90er Jahre in Oestrich, in Winkel und in Mittelheim eingerichtet.
Was ist eine "Zone-30"?
Die Zonenregelung gilt ab dem Passieren eines Zonen-Verkehrszeichens. Innerhalb dieser Zone muss man sich so lange an die ausgewiesene Geschwindigkeit halten, bis man die Zone wieder verlässt. Eine zusätzliche Markierung innerhalb der ist nicht erforderlich. Vielmehr setzt der Gesetzgeber auf die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers, dass dieser, wenn er sich nicht sicher ist, ob er ein Zonen-Verkehrszeichen passiert hat oder nicht, eher die niedrigere Geschwindigkeit fährt anstatt die innerorts höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h.
Keine Vorfahrtsregelung, keine Fußgängerüberwege
Innerhalb einer Zone-30 darf es zudem keine Vorfahrtsregelungen geben (ausgenommenen Bahnübergänge) auch dürfen innerhalb von Zonen auch keine neuen Fußgängerüberwege eingerichtet werden.
Hauptstraße und Rheingaustraße auch mit Tempo 30
Nach der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfen auf stark befahrenen und fußgängerintensiven Bereich nunmehr auch auf klassifizierten Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgen, so dass in den dicht besiedelten Stadtbereichen seit 2019 bzw. 2021 nun auch in der Hauptstraße und der Rheingaustraße das Tempo auf 30 km/h begrenzt ist.
