Aufgrund des verschärften Lockdowns ist das Bürgerbüro Oestrich-Winkel ab Montag, den 18.01.2021 nur noch telefonisch und per E-Mail erreichbar. In dringenden Ausnahmefällen kann ein Termin für die persönliche Vorsprache unter Einhaltung der Corona-Hygieneregeln vereinbart werden.
Das Bürgerbüro ist telefonisch unter 06723 992-180
ab dem 18.01.2021 wie folgt erreichbar:
Montag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Oder Sie schreiben eine E-Mail an buergerbuero@oestrich-winkel.de .
Diese Regelung gilt bis 31.01.2021.
Weiterhin gültig sind die Schutzmaßnahmen, um gesundheitliche Risiken für Mitarbeiter/innen und Besucher/innen auszuschließen. Es gilt, die AHAL-Regeln einzuhalten:
- Mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Anwesenden,
- vor Eintritt Hände desinfizieren am dafür bereitstehenden Desinfektionsmittel-Spender,
- Alltagsmaske tragen (ans Gesicht anliegende Mund-Nasen-Schutzmaske, Visiere sind nicht erlaubt),
- lüften (machen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros regelmäßig).
Es dürfen immer nur zwei Besucher/innen gleichzeitig das Bürgerbüro betreten, sofern sie nicht einem Haushalt angehören, dann sind bis zu 5 Personen erlaubt. Im Foyer des Bürgerzentrums dürfen an extra dafür aufgestellten Stühlen maximal 5 Personen warten. Es ist nicht gestattet, die Position der Stühle zu verändern. Sollten mehr als 5 Kunden gleichzeitig eintreffen, müssen die nachkommenden entweder draußen im Freien warten bis drinnen ein Sitzplatz frei wird oder zu einem anderen Zeitpunkt wieder kommen. Begleitpersonen, deren Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist, sind verpflichtet draußen im Freien zu warten. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Begleitpersonen, auf deren Unterstützung eine eingeschränkte Person angewiesen ist.
Wer andere Ämter des Bürgerzentrums aufsuchen möchte, bittet am Empfang im Foyer um telefonische Anmeldung und wird daraufhin abgeholt.
Bürgermeister Tenge (parteilos) dazu: „Gerade, weil die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona Virus im Frühjahr und Sommer 2020 erfolgreich waren, ist es vernünftig, die AHAL-Regeln (Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmaske tragen, Lüften) jetzt wieder verstärkt zu beachten, damit wir gemeinsam die zweite Welle in den Griff bekommen und unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird."
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Samstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der erweiterten Öffnungszeiten des Bürgerbüros in der übrigen Verwaltung keine generellen Öffnungszeiten mehr anbieten.
Folgende Dienstleistungen werden im Bürgerbüro angeboten:
- An-, Ab- und Ummeldung Wohnsitz
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Ausweispapiere:
Kinderreisepass
Personalausweis
Reisepass (Statusabfrage-Passantrag) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Beglaubigungen (Fotokopie-, Zeugnis- und Unterschriftsbeglaubigung)
- Biotonne Befreiung Anschlusszwang
- Brauchwasserschlüssel
- Busfahrpläne Verkauf
- Fischereischeine Neuausstellung und Verlängerung
- Formulare:
Eigentümerwechsel
Einzugsermächtigungen
Erziehungsgeldantrag
Steuerformulare
Kindergeldantrag
Patientenverfügung
Sperrung, Gerüst oder Sondernutzung gem. § 45 StVO
Aufnahmeantrag Kinderbetreuungseinrichtung
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
Antrag auf Zuteilung einer Wohnung - Führerscheinanträge
- Führungszeugnisse
- FundsachenGewerbe An-, Ab- und Ummeldungen von Einzelunternehmen
- Grundsicherung Antrag
- Hausmülltonnen An-, Ab- und Ummeldungen
- Hundesteuer An- und Abmeldungen
- Kartenvorverkauf Brentanoscheune
- Komposterzuschüsse
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Müllsäcke (Restmüll und Papier) Verkauf
- Parkausweise für Behinderte
- Rentenanträge (Aufnahme)
- Repräsentationsartikel
- Rundfunkbeitrag Befreiung
- Schnakenbekämpfungsmittel
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Verbrennungsanzeigen
- Wahlscheine Ausgabe und Auslegung des Wählerverzeichnisses
- Waldscheine
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeldanträge
HINWEIS
Die Jobzentrale des Rheingau-Taunus-Kreises finden Interessierte unter: https://jobzentrale-rtk.de/