Schiedsamt

Frieden am Gartenzaun
statt Streit mit den Nachbarn

Bei uns können Sie nur gewinnen


Wir bieten Ihnen …

… bürgernahen Service durch gewählte und geschulte Schiedsfrauen und Schiedsmänner in Ihrer Nachbarschaft, unter der ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle des Direktors des Amtsgerichtes.

Ein Vergleich bei uns kann Ihnen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen hinsichtlich der Verpflichtungen, die der Antragsgegner in einer Zivil- oder Strafsache übernommen hat.

Wir sind als einzige Schlichtungsinstanz fern jeder sachfremden Interessen und arbeiten für die Beteiligten völlig unparteiisch und unterliegen der Schweigepflicht.

Und wenn alles nichts hilft:

Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der Erfolgslosigkeit des Schlichtungsversuchs zur Vorlage bei Gericht ausstellen.


Was kostet eine Schlichtung?

Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich.

Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger haben daher lediglich die niedrigen Verfahrens- und Sachkosten zu zahlen; für ca. 50 Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich die Kosten evtl. auch noch teilen.


Was können Sie erwarten?

Sie sitzen mit der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger und entspannter Atmosphäre Ihr Problem.
Die Schiedsleute sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet unparteiisch zu sein.

Wir können jedoch nur schlichten, aber nicht richten!


Unsere Erfolgsliste

Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %.
Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch ein Urteil, da es keine Sieger oder Besiegten gibt.

 

Unsere Referenzen

Das Amt der Schiedsfrau und des Schiedsmanns ist seit über 170 Jahren eine bestehende und funktionierende Institution.
Wir haben also eine lange Erfahrung im Umgang mit streitenden Parteien.


Bei uns sind Sie immer Gewinner

Sie kennen die Schlagworte zur Kennzeichnung der Lage der Justiz, wie z.B. „Richtermangel“, „überlange Verfahrensdauer“ und „knappe Ressource Recht“.

Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch:

  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit (spart Zeit und Nerven),
  • kostengünstig,
  • da bei der Schiedsperson keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“ ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.

Es ist nachweislich so, dass Schiedsfrauen und Schiedsmänner in strafrechtlichen Privatklageverfahren, aber auch in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu einer erheblichen Entlastung der Gerichte beitragen. Schlichtungs- und Sühneverfahren sind bei folgenden Privatklageverfahren zwingend vorgeschrieben:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Verletzung der Briefgeheimnisse
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
  • Nachbarliche Rechtsstreitigkeiten


In Oestrich-Winkel sind für Sie tätig

Schiedsmann
Heinz Zott

Taunusstraße 6

65375 Oestrich-Winkel

E-Mail rosyheinzzott@web.de

Telefon 06723 1487

Die für Sie zuständige Schiedsperson finden Sie auch im Internet unter

Schiedspersonensuche

oder

Stadt Oestrich-Winkel, Telefon 06723 992120

! Wichtig !

Zuständig für Sie ist immer die Schiedsperson in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.