Aktuelles

Pressemitteilung der Stadt Eltville am Rhein

Klimaanpassung in Kiedrich, Schlangenbad, Walluf, Oestrich-Winkel und Eltville am Rhein: Projektauftaktveranstaltung mit der Hochschule Geisenheim

Rheingau/Taunus. Klimawandelfolgen wie Starkregenereignisse, Trockenheit und Hitzewellen sind im Rheingau und Taunus schon heute deutlich zu spüren. Diesen wollen die Kommunen Kiedrich, Schlangenbad, Walluf, Oestrich-Winkel und Eltville am Rhein gemeinsam begegnen. Im ersten Schritt erstellen die Kommunen bis 2025 zusammen ein integriertes Klimafolgenanpassungskonzept. Zum öffentlichen Auftakt dieses interkommunalen Klimaanpassungsprojekts sind am Montag, 6. Mai 2024, um 19.30 Uhr alle Interessierten in das Kiedricher Bürgerhaus eingeladen. Einlass ist ab 19 Uhr.

Prof. Dr. Schultz, Präsident der Hochschule Geisenheim, wird einen Impulsvortrag zu den Folgen des Klimawandels für die Region halten. Anschließend präsentiert die eigens für das Projekt eingestellte Klimaanpassungsmanagerin Hannah Fröb die Ziele und den Ablauf des interkommunalen Projektes. Es wird vorgestellt, wie das Klimaanpassungskonzept in den kommenden Monaten gemeinsam mit Beteiligten aus unterschiedlichen Sektoren sowie unter wissenschaftlicher Begleitung der Hochschule Geisenheim erarbeitet werden soll. Außerdem gibt es am Ende der Veranstaltung Raum für einen persönlichen Austausch. Alle Teilnehmenden können Fragen stellen und sich an Schautafeln zu ersten Datenauswertungen informieren – beispielsweise zu der Entwicklung regionaler Temperatur- und Niederschlagsmuster oder zu besonders von Hitze belasteten Gebieten.

Interessierte können sich online unter https://www.eltville.de/anmeldung_auftakt_klima anmelden. 

Hintergründe zum Projekt

Die Erstellung des Anpassungskonzepts für die fünf Kommunen wird vom Bundesumweltministerium aus der Richtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ gefördert. Die Haupthandlungsfelder, für die im integrierten Klimaanpassungskonzept Maßnahmen erarbeitet werden sollen, sind der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Erhalt der Lebensqualität, die klimaangepasste Entwicklung von Siedlungsbereichen, die klimaangepasste Flächennutzung und der Naturschutz in der freien Landschaft sowie die Sicherung von Infrastruktur. Das Konzept soll künftig als Grundlage für eine strategische kommunale Klimawandelfolgenanpassung dienen.

Weitere Informationen zum Projekt unter: https://www.eltville.de/leben-wohnen/nachhaltiges-eltville/klimaschutz-anpassungen/integriertes-klimaanpassungskonzept/

Eltville am Rhein, 16. April 2024




Wettbewerb "Die schönsten blühenden Vorgärten"

Um die Begrünung der Vorgärten zu fördern und das Engagement der Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner zu würdigen, möchte die Stadt Oestrich-Winkel dieses Jahr den Wettbewerb „Die schönsten blühenden Vorgärten“ durchführen.

Da zunächst der Haushalt genehmigt werden muss, damit die Preisgelder auch wirklich zur Verfügung stehen, ist derzeit noch keine Anmeldung zum Wettbewerb möglich.  Die Stadt möchte trotzdem schon einmal auf den Wettbewerb hinweisen, damit die Vorgartenbesitzerinnen und -besitzer genügend Zeit für die Vorbereitung ihrer grünen Oasen haben.

Es wird über die Presse bekannt gegeben, sobald eine Anmeldung zum Wettbewerb möglich ist. Anmeldeschluss wird dann voraussichtlich Ende August sein. 




Auszug aus dem Entwurf der Wettbewerbsrichtlinie:

2. Fördergegenstand und -bedingungen

2.1 Personenkreis und Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte (Mieter*innen) von Wohngrundstücken mit Vorgartenbereichen, welche innerhalb des Oestrich-Winkler Stadtgebiets liegen. Ausgezeichnet werden besonders ökologisch und für die Natur wertvoll gestaltete Vorgärten, die qualitativ aufgewertet oder neu angelegt wurden.

 

2.2 Förderhöhe

Als Preisgeld werden insgesamt 4500 € als kommunaler Eigenanteil für den Vorgarten-Wettbewerb bereitgestellt. Das Preisgeld wird unter den ersten fünf Gewinnern entsprechend gestaffelt aufgeteilt:

1. Platz: 1500 €

2. Platz: 1200 €

3. Platz: 900 €

4. Platz: 600 €

5. Platz: 300 €

 

3. Teilnahme und Verfahren

3.1 Wettbewerbsteilnahme

Der Beginn des Wettbewerbs wird durch eine Pressemitteilung im Frühjahr öffentlich bekannt gegeben. Die Bewerbung erfolgt durch Einsenden des ausgefüllten Anmeldeformulars, welches über die Website der Stadt herunter zu laden ist. Bei Teilnehmer*innen, welche den Vorgarten im Rahmen eines Mietverhältnisses nutzen, hat der/die Eigentümer*in durch Unterzeichnung des Anmeldeformulars die Teilnahme am Vorgarten-Wettbewerb zu bestätigen. Darüber hinaus sind drei aussagekräftige Fotos einzureichen. Im Fall der Umgestaltung eines Schottergartens zum Naturgarten ist dies durch einen Fotonachweis (Vorher-Nachher) zu belegen.

 

3.2 Nutzungs- und Urheberrechte

Mit der Einsendung des Anmeldeformulars bestätigen Teilnehmende, dass sie alleinige Urheber der Fotos sind, über alle Rechte an den Fotos verfügen, das Foto frei von Rechten Dritter ist und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Darüber hinaus wird der Veröffentlichung der eingereichten Fotos auf der Homepage und in den sozialen Medien der Stadt in Verbindung mit dem Vorgarten-Wettbewerb zugestimmt.

 

3.3 Auswahlverfahren

Nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt eine formale Überprüfung der rechtmäßigen Einsendungen durch das Klimaschutzmanagement. Die fünf Gewinnergärten werden anschließend durch die Expertenjury ausgewählt.

 

4. Auswahlkriterien

Die Bewertung der Vorgärten durch die Jury erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien:

  • Ökologie und Vielfältigkeit: Ein strukturreicher und abwechslungsreicher Garten bietet Nahrungsangebot und Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleinsäugetiere. Heimische Gehölze mit Blüten und Früchten sind ökologisch wertvoller als Koniferen und andere Nadelgehölze. Nektar- und Pollenlieferanten sollten zu unterschiedlichen Jahreszeiten zur Verfügung stehen. Stauden und Gehölze sind beständiger und sollten einjährigen Wechsel-bepflanzungen vorgezogen werden. Blüten- und krautreiche Wiesen haben einen höheren ökologischen Nutzen als ein „englischer Rasen“. Schließlich dienen kleine Teiche oder ein Wasserspiel als Vogeltränke sowie Lebensraum für Frösche oder Libellen.


  • Klimafreundlichkeit: Schottergärten speichern Hitze und verstärken hierdurch den lokalen Temperaturanstieg. Durch den Versiegelungsgrad wird zudem die Fähigkeit der Regenversickerung beeinflusst. Humoser Oberboden ermöglicht eine vollständige Versickerung, wodurch die natürliche Grundwasserneubildung gefördert und die Wärmebelastung reduziert wird. Die Bodenversiegelung sollte daher nur auf das Notwendigste beschränkt sein, etwa auf den gepflasterten Gehweg zur Haustür. Nutzflächen sind möglichst wasserdurchlässig und pflanzenfreundlich mit breiten Fugen, Rasengittersteinen oder ökologischer Schotterrasen zu gestalten. Durch eine möglichst geringe Flächenversiegelung im Vorgartenbereich kann somit jeder Grundstückseigentümer einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Ebenso sind schattenbringende Bäume zur Förderung der nächtlichen Abkühlung von Luft und Boden vorteilhaft.


  • Kreativität: Ausgefallene und kreative Ideen bei der Gartengestaltung werden durch einen Zusatzpunkt bei der Bewertung berücksichtigt. Denkbar sind beispielsweise optische Anreize durch Farbenspiele oder die Platzierung von Dekorationselementen, die Verwendung unterschiedlicher Bodenbeläge, ein gemütlicher Aufenthaltsort durch eine Sitzgelegenheit sowie ein schöner Blickfang durch einen Rosenbogen oder eine Pergola. Auch die Begrünung von Zäunen, Fassaden oder Einhausungen von Abfallgefäßen könnten sich hierbei positiv in der Bewertung niederschlagen.


  • Schottergarten: Bei der Neugestaltung eines ehemaligen Schottergartens zu einem natürlichen Vorgarten wird ebenfalls ein Zusatzpunkt vergeben. Die Umgestaltung ist durch einen Fotonachweis (Vorher-Nachher) zu belegen.