Oestrich-Winkel ist unter den hessischen Städten diejenige mit der drittgrößten städtischen Waldfläche, nach Frankfurt und Wiesbaden. Der Stadtwald von Oestrich-Winkel umfasst 3.949 Hektar. Der "Hinterlandswald", wie ihn die Rheingauer nennen, bietet Erholung vom Alltag im Kontakt mir der Natur.
Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt:
Fahrradfahren im Wald – die Stadt Oestrich-Winkel klärt auf
Da es bei vielen Wald-Nutzern Unklarheiten darüber gibt, was im Wald erlaubt ist und was nicht, klärt die Stadtverwaltung Oestrich-Winkel auf:
Auch wenn der Wald Gemeingut ist, sind für den Aufenthalt klare Regeln festgelegt, die unter anderem besagen, dass das Fahren nur auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet ist, die vom Waldbesitzer selbst oder mit seiner Zustimmung angelegt worden sind.
Rücke-Gassen (unbefestigte forstwirtschaftliche Wege zum Transport von gefällten Bäumen) zum Beispiel zählen nicht zu den zugelassenen Wegen. Eine steigende Zahl von Mountainbikern verstößt bewusst gegen diese gesetzliche Bestimmung (§ 15 Hessisches Waldgesetz). Damit verletzen sie jedoch die Rechte anderer Wald-Nutzer. Betroffen sind nicht nur die Jäger, durch die Vergrämung des Wilds. Auch die Stadt Oestrich-Winkel als Waldbesitzerin ist betroffen, weil die widerrechtlich und oft mit viel Aufwand angelegten Trails nicht nur durch die Ruhezonen des Wilds führen, sondern auch die Erosion des Bodens beschleunigen und damit zu vermeidbaren Schäden am Wegenetz führen.
Deshalb wird das Ordnungsamt der Stadt Oestrich-Winkel Maßnahmen ergreifen, um die ungesetzliche Nutzung des Waldes zu verhindern. Dies beschränkt sich nicht nur auf den nachhaltigen Verbau der Trails. Ergänzend wird die Ordnungspolizei an allen Tagen der Woche Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen, die empfindlich sein können.
Die Stadtverwaltung ruft Radsportler dazu auf, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten und nur die zugelassenen Wege zu befahren, um Bußgelder zu vermeiden. Oestrich-Winkel ist eine der waldreichsten Gegenden Hessens und bietet viele Möglichkeiten, sich abseits der Straßen zu betätigen. Wer sportlichere Ambitionen hat, findet in den eigens angelegten Bike-Parks Herausforderungen an sein Leistungsvermögen, ohne die Rechte anderer zu verletzen. Ergänzend weist die Stadtverwaltung auf den Umstand hin, dass für Motorräder und Quads schon das Benutzen der Waldwege nicht gestattet ist und noch viel weniger das Fahren abseits der Wege. Auch dies wird das Ordnungsamt ahnden.

Keinen Müll in den Wald!
Niemand freut sich über leere Plasitikflaschen, Zigarrettenstummel und Bonbonpapierchen am Wegesrand, wenn er einen Spaziergang durch den Wald macht. Außerdem sind Abfälle eine große Gefahr für Wildtiere, sie können jämmerlich daran eingehen. Deshalb: Schützen Sie den Wald und nehmen Sie Verpackungen, leere Flaschen und anderen Müll wieder mit!