Wasser/Abwasser

Wasser

Die Wasserversorgung in Oestrich-Winkel wird seit 2008 von der Rheingauwasser GmbH sichergestellt.

Die Kontaktaufnahme und Abwicklung wichtiger Serviceleistungen zur Verbrauchsabrechnung sind über die Internetseiten der Rheingauwasser GmbH möglich.


Abwasser

Eigenbetrieb Stadtwerke

Aufgabe der Abwasserbeseitigung ist es, die auftretenden Schmutz- und Niederschlagswässer abzuleiten. Dazu unterhalten die Stadtwerke ein ca. 56 km langes Leitungsnetz, hinzu kommen 3.600 Kanalhausanschlüsse. Die Dimension des Leitungsnetzes reichen vom Rohrdurchmesser DN 150 mm bis DN 1.200 mm.

Weiterhin werden von den Stadtwerken 11 Regenüberlaufbauwerke und eine Pumpstation unterhalten.

Die Stadtwerke Oestrich-Winkel sind Mitglied bei zwei Abwasserverbänden:

  • Abwasserverband „Oberer Rheingau“
  • Abwasserverband „Mittlerer Rheingau“

Der Großteil des Abwassers der Stadt Oestrich-Winkel entwässert zum Abwasserverband „Mittlerer Rheingau“. Das Abwasser von Oestrich, Mittelheim und Winkel werden über Verbandssammler zum Klärwerk des Abwasserverbandes „Mittlerer Rheingau“ in Geisenheim abgeleitet und dort geklärt;

Der kleinere Anteil, der ausschließlich den Stadtteil Hallgarten mit dem Rebhang betrifft, entwässert zum Abwasserverband „Oberer Rheingau“. Auch hier wird das Abwasser mittels Verbandssammler zum Klärwerk in Erbach abgeleitet und dort geklärt.

Abwasserverband „Mittlerer Rheingau“
www.av-mittlerer-rheingau.de

Abwasserverband „Oberer Rheingau“
www.abwasserverband-oberer-rheingau.de

Kontaktdaten Eigenbetrieb Stadtwerke

Hausanschrift:
Eigenbetrieb Stadtwerke
Paul-Gerhardt-Weg 1
65375 Oestrich-Winkel


Übersicht aller Formulare:

Abwassergebührensplitting

Zum 01.01.2009 hat die Stadt Oestrich-Winkel das Abwassergebührensplitting eingeführt. Dies ist ein System zur getrennten Berücksichtigung von Niederschlags- und Schmutzwasser bei der Erhebung der Abwassergebühren.

Träger von Abwasserentsorgungseinrichtungen sind gemäß des länderspezifischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) verpflichtet, die Kosten zur Abwasserbeseitigung durch Entgelte (i.d.R. Abwassergebühren) ohne Gewinnerzielung zu decken. Die Gebührenhöhe wird dabei wesentlich durch den Gebührenmaßstab bestimmt.

Der Frischwasserverbrauch als Wahrscheinlichkeitsmaßstab zur Abwassergebühren-berechnung beruht auf der Annahme, dass eine ungefähr gleichbleibende Relation zwischen der vom Grundstück abgeleiteten Schmutzwassermenge und der Regenwassermenge besteht. Dieses Verhältnis kann jedoch gestört sein, wenn es eine intensivere Ableitung von Regenwasser in Kerngebieten sowie in Gewerbe- und Industriegebieten gibt. Hier wurden erstmals alle versiegelten Flächen erfasst und zu den Abwasserkosten mit herangezogen.

Die Abwasserkosten in Oestrich-Winkel betragen:

  Schmutzwasser
pro m³
Frischwasserverbrauch
Niederschlagswasser
pro m²
versiegelter Fläche
01.01.2024 2,73 € 0,45 €
01.01.2022 - 31.12.2023 2,19 € 0,45 €
01.01.2019 - 31.12.2021 2,16 € 0,40 €
01.01.2017 - 31.12.2018 2,28 € 0,40 €
01.01.2015 - 31.12.2016 2,45 € 0,40 €
01.01.2013 - 31.12.2014 2,61 € 0,46 €
01.01. - 31.12.2012 2,65 € 0,42 €
01.01. - 31.12.2011 2,28 € 0,36 €
01.01. - 31.12.2010 2,21 € 0,34 €
01.01. - 31.12.2009 2,24 € 0,35 €

Vordrucke

Änderung versiegelter Flächen
Für Änderungen zu Ihren versiegelten Flächen nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Selbsterklärungsbogen versiegelte Flächen Niederschlagswasser

Hausanschluss - KANAL –

Wenn Sie ein Gebäude in Oestrich-Winkel errichten oder wesentlich erweitern wollen, so wenden Sie sich Bitte rechtzeitig vorher an die Mitarbeiter der Stadtwerke, um den entsprechenden Hausanschluss (Anschlussleitung) für Kanal zu beantragen. Rechtliche Grundlage für die Errichtung des Hausanschlusses ist u.a. die „Entwässerungssatzung der Stadt Oestrich-Winkel“ in der jeweils gültigen Fassung.

Die Entwässerungssatzung können Sie bei den Stadtwerken Oestrich-Winkel anfordern oder unten per Klick aufrufen und ausdrucken.

Für die Errichtung eines Kanalanschlusses benötigen Sie einen entsprechenden Antrag auf Anschluss an die öffentliche Entwässerung (Antrag auf Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage).

Abwasserüberwachung

Nach den Vorschriften der Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen sind die Stadtwerke Oestrich-Winkel verpflichtet auch die Einleitungen Dritter in Abwasseranlagen durch regelmäßige Untersuchungen zu überwachen, soweit es sich um nicht häusliches Abwasser – also Industrieabwässer – handelt.

Die Stadtwerke Oestrich-Winkel verfügen über kein eigenes Untersuchungslabor, weshalb die regelmäßigen Kontrollen durch ein unabhängiges Labor durchgeführt werden. Der Gebührentarif für die Kontrolluntersuchungen ist Bestandteil der Entwässerungssatzung und wird von den Unternehmen getragen.

In der Entwässerungssatzung der Stadt Oestrich-Winkel sind die Einleitungsbedingungen des Abwassers, die Grenzwerte einzelner Schadstoffe u.a. festgelegt.

Mit dem Entwässerungsantrag ist für Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksame Fläche ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen.

Zur Genehmigung des Entwässerungsantrages und dem Anschluss an das Kanalnetz ist der Überflutungsnachweis verpflichtend notwendig.

Hierzu können Sie im Folgenden ein Merkblatt zur Erstellung des Überflutungsnachweises mit den ortsspezifischen Regenspenden als Arbeitshilfe herunterladen.


Vordrucke

Die nachstehenden Vordrucke können Sie im PDF – Format herunterladen:

Herstellen eines Anschlusses

Die Stadt Oestrich-Winkel betreibt über den Eigenbetrieb Stadtwerke die öffentlichen Leitungen für die Entwässerung. Die entsprechenden Anschlussleitungen im Privatbereich sind bei einem Bauvorhaben vom Bauherrn bauseits ausführen zu lassen.

Im öffentlichen Bereich dürfen nur zugelassene Tiefbaufirmen tätig werden. Die Arbeiten für die Herstellung der Anschlussleitung im öffentlichen Bereich werden auf Antrag des den Bauherren/ Grundstückseigentümers durch die Stadtwerke beauftragt und durchgeführt. Die Kosten hierfür werden dem Bauherrn/ Grundstücks-eigentümer in Rechnung gestellt.

Die Gesamtbaukosten für die Erstellung der Anschlussleitungen können nach Vorlage der Planung und nach Abstimmung der Leitungstrasse durch den Architekten bzw. durch die Tiefbaufirma in Form eines Angebotes ermittelt werden. Eine vorherige pauschale Aussage hierzu ist nur sehr ungenau möglich.

Bezüglich Gas (Süwag), Strom (Süwag), Telefon (Telekom) u. Kabelfernsehen (unitymedia) wendet man sich an die jeweiligen Versorger, da dort z.T. andere Bedingungen für die Erstellung der Versorgungsleitungen gelten.

Antrag auf Kanalhausanschluss