Nach § 4 der Hauptsatzung der Stadt Oestrich-Winkel wird für die Stadtteile Hallgarten, Oestrich, Mittelheim und Winkel jeweils ein Ortsbezirk nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunahlwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung eingerichtet.

Die Ortsbezirke sind wie folgt abgegrenzt:

  • Der Ortsbezirk Hallgarten umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Hallgarten.
  • Der Ortsbezirk Oestrich umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Oestrich.
  • Der Ortsbezirk Mittelheim umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Mittelheim.
  • Der Ortsbezirk Winkel umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Winkel.

Die Ortsbeiräte bestehen aus jeweils 5 Mitgliedern.