Die Friedhofsverwaltung bittet um Entfernung des Grabschmucks von Urnenrasengräbern

Auf Urnenrasengrabfeldern und in Ruhehainen darf Grabschmuck ausschließlich nur auf den dafür vorgesehenen, gepflasterten Flächen aufgestellt werden. Das Ablegen von Kränzen, Blumen, kleinen Figuren oder Ähnlichem unmittelbar auf den Grabfeldern ist nicht gestattet.

Die Stadt Oestrich-Winkel weist darauf hin, dass die an den Grabfeldern und auf den Rasenflächen abgestellten Gegenstände in unregelmäßigen Abständen abgeräumt und entsorgt werden. Die nächste Räumung der Rasengrabfelder erfolgt Anfang Februar 2026.

Abgestellte Gegenstände behindern Rasenpflege

Die abgestellten Gegenstände verhindern, dass die Rasenflächen maschinell gemäht werden können, was im Bereich Gartenbau zusätzliche Arbeitsstunden für das Abräumen des Grabschmucks vor dem Mähen der Fläche verursacht. Diese Kosten sind in der Kalkulation der Gebühren für diese Bestattungsform nicht berücksichtigt und die so entstehende Mehrkosten im Bereich der Friedhofspflege werden daher letztlich von der Allgemeinheit, das heißt vom Steuerzahler, getragen. Die Friedhofsverwaltung weist die Hinterbliebenen daher darauf hin, dass sie, beziehungsweise die Verstorbenen noch zu Lebzeiten selbst, sich mit der Wahl eines Urnenrasengrabs bewusst für eine Bestattungsform entschieden haben, die Grabschmuck ausschließt.

Auch unter Berücksichtigung individueller Trauerbewältigung ist es daher trotzdem wichtig, dass sich Hinterbliebene und andere Friedhofsbesucher/innen an die geltenden Regeln halten und Grabschmuck nur dort aufstellen, wo er vorgesehen und erlaubt ist.