Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Stadt Oestrich-Winkel dazu verpflichtet, bis spätestens 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Stadt hat sich dazu entschieden, das Thema schon frühzeitig anzugehen und hatte im Herbst 2023 einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Die Förderzusge kam im September 2024, sodass die Erstellung des Wärmeplans nun zu 100 % über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird. Erstellt wird der Plan durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) bis spätestens zum 31. Oktober 2025.
Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, eine Strategie zu entwickeln, wie alle Gebäude in Oestrich-Winkel bis 2045 klimaneutral und nachhaltig mit Wärme versorgt werden können.
Auf dieser Seite werden Sie regelmäßig über den aktuellen Stand sowie über Beteiligungsmöglichkeiten informiert.
Information zur Förderung
Titel des Vorhabens: KSI: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt OestrichWinkel
Laufzeit: 01.11.2024 bis 31.10.2025
Förderkennzeichen: 67K29221
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.