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Kindertagespflege
Informationen zur Bezuschussung der Betreuung durch Tageseltern (Kindertagespflege)
Die Betreuung von Kindern durch Tageseltern – auch Kindertagespflege genannt – ist ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung. Die Stadt Oestrich-Winkel unterstützt diese Betreuungsform finanziell durch eine Bezuschussung der Tageseltern.
Förderung
Gefördert wird die Betreuung von Kindern ab 12 Monaten bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
Beantragung der Bezuschussung
Damit eine Förderung erfolgen kann, muss die Betreuung über die Tageseltern beim städtischen Familienbüro angezeigt werden.
Höhe des Zuschusses
Die Stadt beteiligt sich an den Kosten der Kindertagespflege, indem sie Tageseltern einen Zuschuss von 1,50 € je Betreuungsstunde für in Oestrich-Winkel gemeldete Kinder gewährt.
Auszahlung des Zuschusses
Da es sich bei der Bezuschussung der Betreuung durch Tageseltern um eine freiwillige Leistung handelt, zu der die Stadt rechtlich nicht verpflichtet ist, steht die Auszahlung des Zuschusses jedes Jahr unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung des städtischen Haushalts.
Die Auszahlung erfolgt immer rückwirkend halbjährlich, d.h. nach dem 31. Dezember i.d.R. im Januar und nach dem 30. Juni i.d.R. im Juli nach Erbringung der entsprechenden Nachweise durch die Tageseltern beim Familienbüro.
Fragen
Bei Fragen zur Kindertagespflege können Sie sich an das städtische Familienbüro wenden:
Familienbüro
Ansprechpartnerin: Stefanie Nikolai-Jagiela
Telefon: 06723 992-168
E-Mail: familienbuero@oestrich-winkel.de
Kindertagespflege "GLÜCKSKIND"
Kindertagespflege in Winkel
Wenn Sie mehr über meine Kindertagespflege-Einrichtung erfahren möchten, rufen Sie mich einfach unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
• qualifizierte, professionelle und fachliche Betreuung
• individuelle und flexible stundenweise Betreuungszeiten
• Kostenbeitrag nicht höher als ein Krippenplatz
(Kosten können anteilig vom Rheingau Taunus Kreis
übernommen werden)
• familiennahe Betreuungsform
• kleine überschaubare Kindergruppe
• ergänzende, alternative oder bevorzugte Betreuungsform zu anderen BetreuungsinstitutionenErläuterungen zur Tagesmutter/Kindertagespflegeperson:
Was ist eigentlich eine Tagesmutter/ Kindertagespflegeperson???
Eine Tagesmutter/Kindertagespflegeperson ist eine:
● qualifizierte, professionelle und fachliche Pflegeperson
● feste BezugspersonDie Betreuung durch eine Tagesmutter/Kindertagespflegeperson ist eine:
● ergänzende, alternative oder bevorzugte Betreuungsform
● familiennahe BetreuungsformEine Tagesmutter/Kindertagespflegeperson bietet:
● individuelle und flexible stundenweise Betreuungszeiten
● kleine überschaubare Kindergruppe (max. 5 Kinder)Außerdem interessant ist:
● die Auswahl der Kinder ist nicht ortsgebunden
● die Anmeldung und Kontaktaufnahme läuft direkt über die Pflegeperson, die Stadt oder den Rheingau-Taunus-Kreis
● Ausfalltage gibt es nicht mehr oder weniger als in anderen Institutionen
● der Stundensatz ist durch den Kreis festgelegt – zuzüglich individueller Zusatzkosten (minimale Abweichungen gegenüber anderen Betreuungsinstitutionen möglich)
● die Kosten können anteilig vom Kreis übernommen werdenLarissa Klee
Peter-Spahn- Straße 8