Bürgerbüro ...

... erste Anlaufstelle für Bürger.

Bürgerbüro

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Am 24. Dezember (Heiligabend) und am 31. Dezember (Silvester) sowie an den Feiertagen (25. und 26.12.2025 und 1.1.2026) ist das Bürgerbüro der Stadt Oestrich-Winkel geschlossen. An allen anderen Tagen gelten die gewohnten Öffnungszeiten.

Bürgerbüro und Einwohnermeldeamt

Sie erreichen uns zu den in der Fußzeile genannten Öffnungszeiten im Bürgerzentrum Oestrich.

Sie können jedoch gerne telefonisch oder über das Bürgerbüro individuelle Termine mit Ihrem entsprechenden Ansprechpartner vereinbaren.

Rufen Sie an und sprechen Sie mit uns.

Foto-Automat für Passbilder im Bürgerbüro der Stadt Oestrich-Winkel ist ab sofort im Einsatz

Der neue Selbstbedienungs-Automat für Passfotos im Bürgerbüro der Stadt Oestrich-Winkel ist ab sofort in Betrieb. Die Nutzungsgebühr beträgt sechs Euro. Wichtig: Passfotos auf Papier dürfen nun von den Mitarbeiterinnen nicht mehr akzeptiert werden.

Alternativ zur Nutzung des Apparats vor Ort können Passfotos für Ausweisdokumente auch bei einem Fotografen gemacht werden, der an das neue System angeschlossen ist. Der Kunde erhält nach der Aufnahme einen QR-Code, den er im Bürgerbüro vorlegt. Damit können die Passfotos von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros auf digitalem Weg abgerufen und verwendet werden.

Seit dem 1. Mai nur noch digitale Passbilder für Ausweisdokumente

Seit dem 1. Mai 2025 müssen für die Beantragung eines Ausweisdokuments digitale Passbilder verwendet werden. So möchte die Bundesregierung die Sicherheit erhöhen. Die Einstellung des Apparats für das Fotografieren von Kindern der Altersklasse bis zehn Jahre funktioniert aufgrund eines technischen Problems derzeit noch nicht. Bis auf Weiteres werden die Eltern von Kindern bis zehn Jahren daher gebeten, die Dienste eines Fotostudios in Anspruch zu nehmen. Die Stadt Oestrich-Winkel informiert, sobald diese Funktion des Apparats in Betrieb ist.

  • Abfallkalender für PC, Smartphone und Tablet

    Digitaler Abfallkalender mit den Terminen für Ihren Straßenzug:

  • Abfallkalender für die Ortsteile zum Herunterladen

  • Abfall-ABC

  • Abfallbehälter

    Bei Rückfragen zur Entleerung der Restabfall-, Altpapier- und Biogefäße wenden Sie sich bitte an:
    Knettenbrech Gurdulic
    Disposition Abfuhr: 0611/696 226
    E-Mail: dispo@knettenbrech-gurdulic.de

    Bei Rückfragen zur Abholung der Gelben Tonne wenden Sie sich bitte an:
    Firma Fehr
    Servicehotline: 0800/122 32 55

    Möchten Sie ein neues Restabfall-, Altpapier- und / oder Biogefäße bestellen oder vorhandene Gefäße umbestellen, dann wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.

  • Abfallgebühren

    Die Abfallgebühren werden vom Abfallverband Rheingau festgelegt.

  • Altglas

    Insbesondere im Bereich von Einkaufsmärkten sowie auf dem Wertstoffhof im Oestricher Gottesthal befinden sich Altglas-Container, über die getrennt nach Farben Altglas entsorgt werden kann.

  • Bürgerinformationsbroschüre


  • Elektrogroßgeräteentsorgung

  • Garagenparken

    Sie verfügen zwar über eine Garage, fahren ihr Auto aber eher selten rein?

    Es gibt aber viele gute Gründe die dafürsprechen, eine vorhandene Garage bestimmungsgemäß zu nutzen und sein Fahrzeug darin abzustellen.

    Hier die wichtigsten:

    Baurechtliche Zweckbestimmung: Dieser Ort ist für die Abstellung von Fahrzeugen vorgesehen und in der entsprechenden Baugenehmigung hinterlegt.

    Sicherheit: In der Garage ist Ihr Fahrzeug besser vor Vandalismus, Diebstahl und Wetterereignissen wie zum Beispiel Hagel geschützt als im öffentlichen Parkraum.

    Versicherungsschutz: Fahrzeuge, die in einer abgeschlossenen Garage abgestellt werden, werden wesentlich seltener das Ziel von Vandalismus. Das kann sogar Versicherungshonorar sparen. Viele Versicherungen bieten Vergünstigungen an, bei einer entsprechenden Eintragung im Versicherungsvertrag.

    Platz- und Verkehrsfluss: Das Parken in der Garage schafft freien öffentlichen Parkraum für andere Anwohner/innen und ihre Besucher/innen, hilft den örtlichen Gewerbetreibenden, indem es sie für ihre Kundinnen und Kunden leichter erreichbar macht, und trägt insgesamt zu einem reibungsloseren Verkehrsfluss bei.

    Haftung und Schadenrisiko: Durch das Parken in der Garage reduzieren sich potenzielle Parkrempler, Schäden durch andere Fahrzeuge oder durch Fußgänger. Besonders in engen Straßen oder in Anwohnergebieten kann so manch ärgerlicher Kratzer von vorneherein vermieden werden.

    Zustand und Lebensdauer des Fahrzeugs: Schädliche Umwelteinflüsse wie zum Beispiel Staub, Witterungseinflüsse und Korrosion im Freien werden durch das Parken in der Garage minimiert. So verlängert sich die Lebensdauer Ihres Autos und die Reparaturkosten sinken.

    Bequemlichkeit und Komfort: Wer sein Auto in der Garage abstellt, muss im Winter nicht „kratzen“ und im Sommer nicht in einen „Backofen“ einsteigen. E-Fahrzeuge profitieren von der einfachen Ladeinfrastruktur, die in der eigenen Garage installiert werden kann.

    Es lohnt sich daher, Ihr Auto in der Garage abzustellen, wann immer es geht. Es erhöht die Sicherheit und Bequemlichkeit, reduziert schädliche Umwelteinflüsse, spart potenzielle Kosten und hilft Ihren Mitmenschen.

    Vielen Dank!

  • Medikamente / Sondermüll

    Privathaushalte können zu den Terminen der Sondermüllsammlungen Medikamente in haushaltsüblichen Mengen im Wertstoffhof im Gottesthal abgeben.

  • Sonderabfall

    Sonderabfall aus Privathaushalten (ölgebundene Farben, Lacke, Verdünner, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Säuren, Laugen usw.) kann kostenfrei auf dem Wertstoffhof im Gottesthal abgegeben werden. Die Termine hierfür entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

    Hinweis: Wasserlösliche Farben sind getrocknet über die Restmülltonne zu entsorgen.

  • Strassenreinigung

    Machen Sie mit!

    Gepflegte Straßen verbessern Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Lebensqualität, Wirtschaft und Gemeinschaft – Vorteile, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern Oestrich-Winkels zugutekommen.

    Was genau bedeutet eigentlich die „Straßenreinigungspflicht“ für eine/n Hauseigentümer/in?

    Die Verantwortung eines Eigentümers umfasst zum Beispiel die allgemeine Straßenreinigung, das heißt Laub, Schmutz, Unkraut, Schlamm usw. vor dem Grundstück sind regelmäßig zu entfernen.

    Bei Schnee und Eis besteht die Pflicht, den Gehweg vor dem Grundstück zu räumen und zu streuen.

    Wichtig ist auch die Beseitigung von überhängendem Bewuchs, das bedeutet, Pflanzen sind zurückzuschneiden, wenn sie über die Grundstücksgrenze hinaus in die Gehwege oder Straßen ragen bzw. angrenzende Beschilderungen verdecken.

    Die Details entnehmen Sie bitte unserer Straßenreinigungssatzung, die Sie nachstehend lesen und als PDF-Datei herunterladen können.

    Was passiert, wenn man seiner Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nachkommt?

    Erfüllt ein Eigentümer seine Reinigungs- oder Winterdienstpflicht nicht, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein, die ein Bußgeld nach sich zieht.

    Außerdem besteht eine Haftungsgefahr: Wenn jemand auf dem verschmutzten oder vereisten Gehweg vor Ihrem Haus ausrutscht und sich verletzt, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden – insbesondere, wenn er seine Räum- bzw. Streupflicht nicht ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Auch das Stadtbild kann leiden, wenn die Reinigungspflichten vernachlässigt werden: verstopfte Rinnen, Laubansammlungen oder stark zugewachsene Wege wirken unschön und können langfristig zu Schäden führen, zum Beispiel durch Wurzelwerk.

    Wenn Sie nicht selbst kehren, räumen und streuen können oder möchten, beauftragen Sie am besten einen professionellen Dienstleister.

    Saubere Straßen gehen uns alle an!

    Saubere, gereinigte Straßen bringen zahlreiche Vorteile für alle Bewohner/innen unserer schönen Stadt. Weniger Staub und Keime sorgen für Gesundheit und Wohlbefinden, das Risiko von Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen wird reduziert. Saubere Straßen tragen zu einer allgemein besseren Luft- und Lebensqualität bei.

    Auch die Sicherheit profitiert in mehrfacher Hinsicht. Ohne Glasscherben, rostige Gegenstände oder unansehnliche Hindernisse sinkt das Risiko von Unfällen. Saubere Straßen unterstützen auch eine bessere Sichtbarkeit aller Verkehrsteilnehmer und besonders von Fußgängern.

    Außerdem verringern Müllentsorgung und regelmäßige Reinigung Umweltschäden, die Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Kanalsystemen und fördern ein nachhaltiges städtisches Umfeld. Saubere Straßen tragen zu einem positiven Stadtimage bei, erhöhen das subjektive Wohlbefinden aller und stärken das Gemeinschaftsgefühl. Eine gepflegte Umgebung motiviert alle, sich aktiver für ihre Stadt zu engagieren.

    Der Tourismus wird gefördert, gut gereinigte Straßen erhöhen den Wert von Immobilien und machen lokale Geschäfte attraktiver. Außerdem können Investitionen in Reinigung und Grünpflege langfristig Kosten senken, zum Beispiel durch geringeren Verschleiß der öffentlichen Infrastruktur.

    Nicht zu vergessen ist das pädagogische Vorbild für die junge Generation: Eine saubere Umgebung vermittelt Kindern und Jugendlichen Werte wie Verantwortung, Respekt vor Gemeinsamkeiten und Nachhaltigkeit. Zudem erleichtern saubere Straßen und Gehwege mobilitätseingeschränkten Personen, Senioren und Familien mit Kinderwagen den Alltag.

  • Sperrmüll

    Sperrmüllanmeldung telefonisch (Mo.-Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr): 0611 / 696 483

    Sperrmüll online 24h – 7 Tage die Woche:
    Anmeldung: www.knettenbrech-gurdulic.de/k...
    Disposition: sperrmuell@knettenbrech-gurdulic.de

  • Wertstoffhof

    Der Wertstoffhof im Gottesthal in Oestrich wird vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises betrieben. Welche Wertstoffe angenommen werden und die jeweiligen Gebühren erfahren Sie hier:


Weitere Themen

  • Führerschein-umtausch online

  • Rentenanträge im Bürgerbüro

    Das Bürgerbüro der Stadt Oestrich-Winkel nimmt nach einer personalbedingt längeren Pause wieder Rentenanträge auf. Voraussetzung für die Antragsaufnahme ist eine Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin Maike Seyer unter der Rufnummer 06723 992-181 oder per E-Mail an: rente@oestrich-winkel.de. Das Angebot umfasst die Antragsaufnahme aber keine Beratung.

    Auf Initiative von Paul Weimann, Bürgermeister a.D., und Albert Bungert aus dem Seniorenbeirat hat die Stadt Oestrich-Winkel - nach einem entsprechenden Magistratsbeschluss - seit August 2022 daran gearbeitet, die Rentenantragsstellung im Bürgerbüro wieder zu ermöglichen. Diese war Anfang des Jahres 2020 aufgrund einer Verfahrensumstellung auf Seiten der Deutschen Rentenversicherung weggefallen. Im Oktober 2022 war eine Mitarbeiterin des Bürgerbüros gefunden, die bereit war, die dafür notwendige Fortbildung zu durchlaufen, welche sie vor Kurzem erfolgreich abgeschlossen hat. Der Erste Stadtrat Björn Sommer bedankte sich: „Ich danke Frau Maike Seyer für ihren Einsatz und ihre Bereitwilligkeit, die Fortbildung zu absolvieren, welche sie zur Annahme von Rentenanträgen befähigt hat. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger Oestrich-Winkels ab September 2023 ihre Rentenanträge wieder vor Ort im Bürgerbüro im Bürgerzentrum stellen und müssen dafür nicht mehr nach Wiesbaden fahren. Ich bin mir sicher, dass dies für Viele eine große Erleichterung bedeutet“.

    Gut zu wissen

    Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht automatisch geleistet – sie muss beantragt werden. Wer also in Rente gehen möchte, sollte rechtzeitig vorher einen Antrag stellen und dabei die notwendigen Unterlagen einreichen. Empfohlen wird, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

    Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung bietet bundesweit einen flächendeckenden und kostenlosen Beratungsservice: Rund 2600 Versichertenberaterinnen und -berater engagieren sich ehrenamtlich als „Helfer in der Nachbarschaft“. Sie beantworten alle Fragen zur Rente, helfen bei der Kontenklärung und beim Ausfüllen von Anträgen – bei Bedarf auch nach Feierabend oder am Wochenende. Der Service der ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater ist für die Versicherten kostenfrei. Wer ihn nutzen möchte, findet unter "Beratung & Kontakt" im Navigationsmenü auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/ einen passenden Kontakt in der Nähe. Hilfe gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

  • Starkregengefahrenkarten

  • Winterdienst

    Um zu sehen, in welchem Stadtgebiet und in welchen Strassen gestreut wird, klicken Sie bitte auf die entsprechende Karte


Konten der Stadt Oestrich-Winkel

Rheingauer Volksbank

IBAN DE07 5109 1500 0007 0620 01
BIC GENODE51RGG

Nassauische Sparkasse

IBAN DE36 5105 0015 0459 0197 23
BIC NASSDE55XXX