Wiederkehrende Straßenbeiträge in Oestrich-Winkel: Neuer Abrechnungszeitraum 2024 bis 2027 hat begonnen

Die Stadt Oestrich-Winkel wird noch in diesem Jahr die wiederkehrenden Straßenbeiträge für das Jahr 2024 erheben, mit welchem ein neuer Abrechnungszeitraum begonnen hat.

Erfreulicher Weise verringert sich der Beitragssatz im Vergleich zu dem vorherigen Abrechnungszeitraum für die Stadtteile Oestrich, Mittelheim und Winkel.

In Oestrich sinkt der Beitragssatz von 0,42 Euro je Quadratmeter Veranlagungsfläche auf 0,16 Euro, in Mittelheim von 0,14 Euro auf 0,13 Euro und in Winkel von 0,12 Euro auf 0,08 Euro. Erstmalig besteht auch im Stadtteil Hallgarten eine Beitragspflicht zum wiederkehrenden Straßenbeitrag, da im vorherigen Abrechnungszeitraum keine Straße in Hallgarten grundhaft saniert wurde. Hier beträgt der Beitragssatz 0,24 Euro.

Diese neuen Beitragssätze gelten für die Abrechnungsjahre 2024 bis einschließlich 2027. In diesem Zeitraum sind folgende Investitionen für die grundhafte Erneuerung und Verbesserung von Straßen in Oestrich-Winkel vorgesehen:

In Oestrich:

  • Ausbau der Adolf-Kolping-Straße von der Lenchenstraße bis zur Eisenbahnstraße
  • Ausbau der Römerstraße von der Eisenbahnstraße bis zum Mühlweg
  • Die Straßenflächen entlang des Friedensplatzes

Hinweis: Die Investitionen für die Umgestaltung des Friedensplatzes werden nicht in die Berechnung der wiederkehrenden Straßenbeiträge eingerechnet.

In Mittelheim:

  • Planungskosten zum Ausbau der Gänsbaumstraße von der Neustraße bis zum Wirtschaftsweg in Verlängerung der Schulstraße sowie abschließende Arbeiten und Auszahlungen zum bereits erfolgten Ausbau der Neustraße

In Winkel:

  • Ausbau der Arndtstraße
  • Ausbau Obere Schwemmbach zwischen Rhabanusstraße und Kapellenstraße

In Hallgarten:

  • Ausbau der Zangerstraße zwischen den Straßen Am Kreuz und der Rosentalstraße
  • Planungskosten zum Ausbau der Mainzer Straße und Breslauer Straße zwischen der Rothmülstraße und der Eberbacher Straße

Bei Fragen zur Beitragserhebung wenden sich Bürgerinnen und Bürger an die Bauverwaltung der Stadt Oestrich-Winkel unter der E-Mail-Adresse strassenbeitrag@oestrich-winkel.de oder der Telefonnummer 06723 992-136.

Hintergrund

Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erhebt die Stadt Oestrich-Winkel seit dem Veranlagungsjahr 2019 wiederkehrende Straßenbeiträge. Diese werden als durchschnittlicher Beitragssatz für einen Abrechnungszeitraum von grundsätzlich vier Jahren erhoben. Der erste Abrechnungszeitraum erstreckte sich allerdings über viereinhalb Jahre, von Mitte 2019 bis Ende 2023. Damit sind die, vergleichsweise hohen Einmal-Beiträge bei der grundhaften Sanierung von Straßen für Anlieger entfallen.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung kann der wiederkehrende Straßenbeitrag erst nach Ablauf des Kalenderjahres erhoben werden, für welches er bezahlt wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel der Beitrag für das Jahr 2023 erst im Jahr 2024 angefordert werden konnte und der Beitrag für das Jahr 2024 nun im Jahr 2025 erhoben wird.