Dorfentwicklung Hallgarten

  • Allgemeine Informationen zur Dorfentwicklung

    „Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren. Die Förderangebote der Dorfentwicklung sollen dazu beitragen, auf strukturelle und demografische Herausforderungen im ländlichen Raum aktiv, konzeptionell und gestalterisch zu reagieren und durch eigenständige Entwicklungsprozesse die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale zu mobilisieren.“

    (Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation, Stand 1. September 2026)

    Dorfentwicklung Hallgarten
    Die Hochschulstadt Oestrich-Winkel wurde im Jahr 2025 mit dem Stadtteil Hallgarten in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Seit dem 1. August 2025 ist die Stadt als Förderschwerpunkt anerkannt. Die Laufzeit des Programms für Hallgarten endet am 31. Dezember 2031.
    Grundlage für die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm ist ein kommunales Entwicklungskonzept (KEK). Dieses wurde bereits im Jahr 2023 erarbeitet und enthält Ziele sowie konkrete Maßnahmen zur zukünftigen Entwicklung. Aus dem fortgeschriebenen KEK für Hallgarten wurden die Maßnahmen für den Zeit-, Kosten-und Finanzierungsplan abgeleitet. Alle zukünftigen Förderprojekte müssen auf diesem Konzept basieren.


  • Fördermittel & Konditionen

    Für die Dorfentwicklung steht ein Finanzrahmen für alle hessischen Kommunen von insgesamt 1,5 Mio € an förderfähigen Kosten für die Gesamtlaufzeit zur Verfügung.

    Private Projekte:
    Förderung von bis zu 35 % der förderfähigen Nettokosten für die Umnutzung, Sanierung oder den Neubau von Gebäuden im historischen Ortskern.

    - max. 45.000 €   Zuschuss für Gebäude (Baujahr vor 1950)

    - max. 60.000 €   Zuschuss für Einzelkulturdenkmal

    - max. 200.000 €   Zuschuss für Umbau von Wirtschaftsgebäuden in Wohnungen (max. drei selbständige Wohneinheiten)

    Öffentliche Projekte:

    Förderung von 80% der förderfähigen Bruttokosten (gültig bis 30.06.2027, wird jährlich neu festgesetzt)
    −  max. 63.000 € Zuschuss für Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen
    − max. 200.000 € für vorbereitende Planungen zur Anerkennung des strategischen Sanierungsbereiches bei erhöhtem landesweitem Interesse nach VV Nr. 2.3 zu §44 LHO
    − max. 450.000  €  Zuschuss für Erhalt dörflichen Charakters und kulturgeschichtliches Erbe
    − max. 135.000  €  örtliche Infrastruktureinrichtungen mit Funktionserhaltung
    − max. 1.350.000  € Zuschuss für örtliche Infrastruktureinrichtungen mit Funktionserweiterung
    − max. 270.000  €  Städtebaulich verträglicher Rückbau
    − max. 200.000  €  Vorhaben mit öffentlicher Funktion mit Funktionserhalt
    − max. 600.000  €  Vorhaben mit öffentlicher Funktion mit Funktionserweiterung

  • Steuerungsgruppe

    Die Steuerungsgruppe stellt das Bindeglied zwischen Kommune und BürgerInnen dar und setzt sich aus Vertretern der Vereine, Politik, der Bürgerschaft und der Verwaltung zusammen. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind Ansprechpartner vor Ort und Multiplikatoren. Die Steuerungsgruppe ist zentrales Element der Bürgermitwirkung.

    Die Steuerungsgruppe hat folgende Aufgaben:

    • Begleitung der Dorfentwicklung während des gesamten Förderzeitraums 2025-2031

    • Unterstützung der Kommune und der BürgerInnen bei der Umsetzung des KEK

    • Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten

    • Priorisierung der Projekte Prüfung von Realisierungsfähigkeit und Finanzierung

    • Regelmäßige Information der Bürger zum aktuellen Stand der Dorfentwicklung

    • Empfehlungen an Gemeindegremien

    • Koordination von Arbeitsgruppen zu Projekten

    • Abstimmung und Organisation bei der Vorbereitung von Projekten

    • Bilanzierung / Evaluierung des Zeit- Kosten- und Finanzierungsplan

  • Onlineantrag - Förderung Kleinprojekte für Vereine und Initiativen

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  • Kontaktdaten

    Bauamt Oestrich-Winkel

    Christiane Prokosch

    +49 6723 992-178

    Amt für den ländlichen Raum

    Dipl.-Ing. (FH) Architekt Christina Landvogt

    +49 6431 296-5963

    Städtebauliche Beratung bauzeit-Architekten

    Dipl.-Ing. (FH) Architekt Uwe Pohlmann

    +49 6726 807 474

    Fachliche Verfahrensbegleitung bb22 architekten + stadtplaner

    Laura Meinzer, Louise Siebenhaar

    +49 69 900219-722

  • Infos zum Download