Die Stadt Oestrich-Winkel weist auf die Verpflichtung zur wöchentlichen Straßenreinigung und Grünpflege hin

Ob eine Stadt einen sauberen und gepflegten Eindruck macht, hängt nicht zuletzt auch von der Mitwirkung der Grundstückseigentümer ab. In Oestrich-Winkel besteht, wie in vielen anderen Städten auch, eine wöchentliche Reinigungspflicht im Anliegerbereich des eigenen Grundstückes für Gehwege, Überwege, Straßenrinnen, Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Fahrbahnen, Radwege, Standspuren und Parkplätze. Diese Pflichten dienen nicht nur dem Stadtbild, sondern in erster Linie der Verkehrssicherheit und dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit der Kanalisation. Sie können auch auf Mieter übertragen oder zur Erledigung an einen Hausmeisterservice vergeben werden.

Dies betrifft auch die Grünpflege. Bäume, Büsche und Pflanzen dürfen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen, Unkraut im öffentlichen Raum ist zu entfernen. Im Herbst und Winter stellen zudem nasses Laub sowie Schnee und Eis eine Rutsch- und Sturzgefahr dar und müssen daher aus Sicherheitsgründen rasch von den Bürgersteigen entfernt werden.

Bürgermeister Carsten Sinß: „Der Vorteil für alle Einwohner/innen Oestrich-Winkels liegt klar auf der Hand: Straßenreinigungsgebühren wie in größeren Städten gibt es in Oestrich-Winkel nicht. Dies funktioniert aber nur, wenn alle ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Wir setzen auf die aktive Mitwirkung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.“ Die ausführliche Straßenreinigungssatzung der Stadt Oestrich-Winkel ist auf der Homepage unter https://www.oestrich-winkel.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/satzungen/ zu finden.

Verstöße sind, anders als so mancher denkt, kein „Kavaliersdelikt“. Sie stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können als solche durch geahndet werden. Bei Personenschäden, zum Beispiel durch einen Sturz auf einem Bürgersteig, der an einer Grundstücksgrenze entlangführt, können Schadensersatzansprüche gegenüber dem Eigentümer entstehen.

Fragen zu Straßenreinigung und zum Rückschnitt von Bäumen, Büschen und anderen Pflanzen können Bürgerinnen und Bürger unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@oestrich-winkel.de oder der Telefonnummer 06723 992-155 stellen.