Die Stadt Oestrich-Winkel sucht eine neue stellvertretende Schiedsperson

Die Stadt Oestrich-Winkel sucht eine neue stellvertretende Schiedsperson. Bürgerinnen oder Bürger, die sich als Schiedsperson für die Streitschlichtung in Oestrich-Winkel engagieren möchten, werden gebeten, sich ab sofort bei der Stadtverwaltung unter der E-Mail-Adresse heike.schiller@oestrich-winkel.de zu melden und sich um dieses Ehrenamt zu bewerben.

Die Amtszeit der derzeitigen Schiedsmänner endet im Dezember 2024. Schiedsmann Heinz Zott hat einer Wiederwahl zugestimmt. Der derzeitige stellvertretende Schiedsmann wird allerdings nicht wieder zur Wahl antreten, so dass die Stellvertretung ab Januar 2025 neu besetzt werden muss.

Die Einarbeitung der neuen stellvertretenden Schiedsperson erfolgt durch Heinz Zott. Zudem besteht die Möglichkeit mit entsprechenden Seminaren auf die Übernahme des eigentlichen Schiedsamtes vorbereitet zu werden.

Vorkenntnisse

Jede Person, die nach dem Landesgesetz die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllt, kann sich formlos bewerben. Informationen dazu stellt auch die Internetseite https://www.schiedsamt.de/ zur Verfügung. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Ein Ausgeglichenes Wesen und die Fähigkeit, Streit zu schlichten, sind von Vorteil. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld und Basis-Kenntnisse in der Büroarbeit, da im Rahmen dieses Amtes Formulare ausgefüllt und schriftliche Protokolle verfasst werden müssen. Auch sollte die Kandidatin / der Kandidat die Bereitschaft mitbringen, an sachbezogenen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die von der Stadt Oestrich-Winkel bezahlt werden. Zeitlich sollten der Schiedsperson rund zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt zur Verfügung stehen.

Wahl

Die Stadtverordnetenversammlung Oestrich-Winkel wählt die Schiedspersonen auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählten Schiedspersonen treten ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt sind.