Dorfentwicklung Hallgarten

  • Allgemeine Informationen zur Dorfentwicklung

    „Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren. Die Förderangebote der Dorfentwicklung sollen dazu beitragen, auf strukturelle und demografische Herausforderungen im ländlichen Raum aktiv, konzeptionell und gestalterisch zu reagieren und durch eigenständige Entwicklungsprozesse die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale zu mobilisieren.“

    (Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation vom 14.12.2022)

    Dorfentwicklung Oestrich-Winkel / Hallgarten

    Die Stadt Oestrich-Winkel wurde im Jahr 2025 gemeinsam mit dem Stadtteil Hallgarten in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Seit dem 1. August 2025 ist die Stadt als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt anerkannt. Die Laufzeit des Programms endet am 31. Dezember 2031.

  • KEK Hallgarten

    Grundlage für die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm ist ein kommunales Entwicklungskonzept (KEK). Dieses wurde bereits im Jahr 2023 erarbeitet und enthält Ziele sowie konkrete Maßnahmen zur zukünftigen Entwicklung.
    Aus dem fortgeschriebenen KEK für Hallgarten wurden die Maßnahmen für den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan abgeleitet. Alle zukünftigen Förderprojekte müssen auf diesem Konzept basieren.

  • Fördergebietsabgrenzung für private Maßnahmen in der Dorfentwicklung


  • Fördermittel & Konditionen

    Für die Dorfentwicklung steht ein Finanzrahmen für alle hessischen Kommunen von insgesamt 1.500.000,00 € an förderfähigen Kosten für die Gesamtlaufzeit zur Verfügung.

    Öffentliche Projekte:
    Förderung von bis zu 75 % der förderfähigen Nettokosten (gültig bis 30.06.2026, wird jährlich neu festgesetzt) 

    - max. 56.000€   Zuschuss für Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen

    - max. 24.000€   Zuschuss für die Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements

    - max. 400.000€   Zuschuss für den Erhalt dörflichen Charakters und kulturgeschichtlichen Erbes

    - max. 1.200.000€   Zuschuss für Örtliche Infrastruktureinrichtungen bei Funktionserweiterung

    - max. 240.000€   Zuschuss für Städtebaulich verträglichen Rückbau

    - Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche


    Private Projekte:
    Förderung von bis zu 35 % der förderfähigen Nettokosten für die Umnutzung, Sanierung oder den Neubau von Gebäuden im historischen Ortskern (gültig bis 30.06.2026, wird jährlich neu festgesetzt)

    - max. 45.000€   Zuschuss

    - max. 60.000€   Zuschuss für Kulturdenkmäler (Einzeldenkmal)

    - max. 200.000€   Zuschuss für Umbau von Wirtschaftsgebäuden in Wohnungen (max. drei selbständige Wohneinheiten)

  • Steuerungsgruppe

    Die Steuerungsgruppe stellt das Bindeglied zwischen Kommune und BürgerInnen dar und setzt sich aus Vertretern der Vereine, Politik, der Bürgerschaft und der Verwaltung zusammen. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind Ansprechpartner vor Ort und Multiplikatoren. Die Steuerungsgruppe ist zentrales Element der Bürgermitwirkung.

     

    Die Steuerungsgruppe hat folgende Aufgaben:

    •Begleitung der Dorfentwicklung während des gesamten Förderzeitraums 2025-2031

    •Unterstützung der Kommune und der BürgerInnen bei der Umsetzung des KEK (Kommunales Entwicklungskonzept)

    •Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten

    •Priorisierung der Projekte Prüfung von Realisierungsfähigkeit und Finanzierung

    •Regelmäßige Information der Bürger zum aktuellen Stand der Dorfentwicklung

    •Empfehlungen an Gemeindegremien

    •Koordination von Arbeitsgruppen zu Projekten

    •Abstimmung und Organisation bei der Vorbereitung von Projekten

    •Bilanzierung / Evaluierung des Zeit- Kosten- und Finanzierungsplans

    Personen auf dem Foto (von links nach rechts):

    Bianca Wachter (Grüne), Christiane Prokosch (Bauamt, Stadtentwicklung), Lisa Niegel (Bauamt, Bauamtsleitung), Rebecca Craes (Ortsvorsteherin Hallgarten, Vorsitzende der Steuerungsgruppe), Carsten Sinß (Bürgermeister), Christina Laube (CDU), dahinter Thomas Loeschmann (Verkehrs- und Verschönerungsverein Hallgarten e.V., in Vertretung für Carmen Bonzoll), Claudia Kühn (Amt für den Ländlichen Raum, Landkreis Limburg-Weilburg), Thorsten W. Patzelt (Freundeskreis Mariae Himmelfahrt Hallgarten im Rheingau e.V.), Marius Schäfer (FDP), Felix Nowak (bb22 architekten + stadtplaner, beauftragtes Büro für die fachliche Verfahrensbegleitung), Louise Siebenhaar (bb22 Ansprechpartnerin), Laura Meinzer (bb22 Ansprechpartnerin)

    Weitere Mitglieder der Steuerungsgruppe sind:                 

    Fred Prinz (Verein Weindorf/Hallgarten e.V., beim Termin nicht anwesend)

    Annett Walther (SPD, beim Termin nicht anwesend)

    Das Foto erstellt hat: Florian Stupinsky (Amt für den Ländlichen Raum, Fachdienstleitung)

  • Kontaktdaten

    Bauamt Oestrich-Winkel

    Ansprechpartnerin: Christiane Prokosch

    E-Mail: Christiane.prokosch@oestrich-winkel.de

    Telefon: 06723 / 992 178


    Fachliche Verfahrensbegleitung

    bb22 architekten + stadtplaner

    Ansprechpartnerinnen: Laura Meinzer, Louise Siebenhaar

    Telefon: 069 / 900 219 722

    E-Mail: dorfentwicklung@bb22.net

     

    Städtebauliche Beratung

    bauzeit-Architekten

    Uwe Pohlmann, Dipl.-Ing. (FH) Architekt

    E-Mail: contact@bauzeit-architekten.de

    Telefon: 06726 / 807 474

  • Infos zum Download