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Dorfentwicklung Hallgarten
Allgemeine Informationen zur Dorfentwicklung
„Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren. Die Förderangebote der Dorfentwicklung sollen dazu beitragen, auf strukturelle und demografische Herausforderungen im ländlichen Raum aktiv, konzeptionell und gestalterisch zu reagieren und durch eigenständige Entwicklungsprozesse die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale zu mobilisieren.“
(Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation vom 14.12.2022)
Dorfentwicklung Oestrich-Winkel / Hallgarten
Die Stadt Oestrich-Winkel wurde im Jahr 2025 mit dem Stadtteil Hallgarten in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Seit dem 1. August 2025 ist die Stadt als Förderschwerpunkt anerkannt. Die Laufzeit des Programms für Hallgarten endet am 31. Dezember 2031.
Grundlage für die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm ist ein kommunales Entwicklungskonzept (KEK). Dieses wurde bereits im Jahr 2023 erarbeitet und enthält Ziele sowie konkrete Maßnahmen zur zukünftigen Entwicklung.
Aus dem fortgeschriebenen KEK für Hallgarten wurden die Maßnahmen für den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan abgeleitet. Alle zukünftigen Förderprojekte müssen auf diesem Konzept basieren.
Fördermittel & Konditionen
Für die Dorfentwicklung steht ein Finanzrahmen für alle hessischen Kommunen von insgesamt 1,5 Mio € an förderfähigen Kosten für die Gesamtlaufzeit zur Verfügung.
Private Projekte:
Förderung von bis zu 35 % der förderfähigen Nettokosten für die Umnutzung, Sanierung oder den Neubau von Gebäuden im historischen Ortskern.- max. 45.000€ Zuschuss für Gebäude (Baujahr vor 1950)
- max. 60.000€ Zuschuss für Einzelkulturdenkmal
- max. 200.000€ Zuschuss für Umbau von Wirtschaftsgebäuden in Wohnungen (max. drei selbständige Wohneinheiten)
Öffentliche Projekte:
Förderung von bis zu 75 % der förderfähigen Nettokosten (gültig bis 30.06.2026, wird jährlich neu festgesetzt)- max. 56.000€ Zuschuss für Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen
- max. 24.000€ Zuschuss für die Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements
- max. 400.000€ Zuschuss für den Erhalt dörflichen Charakters und kulturgeschichtlichen Erbes
- max. 1.200.000€ Zuschuss für Örtliche Infrastruktureinrichtungen bei Funktionserweiterung
- max. 240.000€ Zuschuss für Städtebaulich verträglichen Rückbau
- Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche
Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe stellt das Bindeglied zwischen Kommune und BürgerInnen dar und setzt sich aus Vertretern der Vereine, Politik, der Bürgerschaft und der Verwaltung zusammen. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind Ansprechpartner vor Ort und Multiplikatoren. Die Steuerungsgruppe ist zentrales Element der Bürgermitwirkung.
Die Steuerungsgruppe hat folgende Aufgaben:
• Begleitung der Dorfentwicklung während des gesamten Förderzeitraums 2025-2031
• Unterstützung der Kommune und der BürgerInnen bei der Umsetzung des KEK (Kommunales Entwicklungskonzept)
• Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten
• Priorisierung der Projekte Prüfung von Realisierungsfähigkeit und Finanzierung
• Regelmäßige Information der Bürger zum aktuellen Stand der Dorfentwicklung
• Empfehlungen an Gemeindegremien
• Koordination von Arbeitsgruppen zu Projekten
• Abstimmung und Organisation bei der Vorbereitung von Projekten
• Bilanzierung / Evaluierung des Zeit- Kosten- und Finanzierungsplans

Personen auf dem Foto (von links nach rechts):
Bianca Wachter (Grüne), Christiane Prokosch (Bauamt, Stadtentwicklung), Lisa Niegel (Bauamt, Bauamtsleitung), Rebecca Craes (Ortsvorsteherin Hallgarten, Vorsitzende der Steuerungsgruppe), Carsten Sinß (Bürgermeister), Christina Laube (CDU), dahinter Thomas Loeschmann (Verkehrs- und Verschönerungsverein Hallgarten e.V., in Vertretung für Carmen Bonzoll), Claudia Kühn (Amt für den Ländlichen Raum, Landkreis Limburg-Weilburg), Thorsten W. Patzelt (Freundeskreis Mariae Himmelfahrt Hallgarten im Rheingau e.V.), Marius Schäfer (FDP), Felix Nowak (bb22 architekten + stadtplaner, beauftragtes Büro für die fachliche Verfahrensbegleitung), Louise Siebenhaar (bb22 Ansprechpartnerin), Laura Meinzer (bb22 Ansprechpartnerin)
Weitere Mitglieder der Steuerungsgruppe sind:
Fred Prinz (Verein Weindorf/Hallgarten e.V., beim Termin nicht anwesend)
Annett Walther (SPD, beim Termin nicht anwesend)
Das Foto erstellt hat: Florian Stupinsky (Amt für den Ländlichen Raum, Fachdienstleitung)
Onlineantrag - Förderung Kleinprojekte für Vereine und Initiativen
Das Formular wird geladen, einen Moment bitte…Kontaktdaten
Amt für den ländlichen Raum
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Christina Landvogt
Städtebauliche Beratung bauzeit-Architekten
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Uwe Pohlmann
Fachliche Verfahrensbegleitung bb22 architekten + stadtplaner
Laura Meinzer, Louise Siebenhaar
Infos zum Download
Downloads
Richtlinie Dorfentwicklung : https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/604974/0079eea379fe75707147dcffd771dc64/dorfentwicklung-moderation-data.pdf
Grundsätze zum regionaltypischen Bauen 2025 final: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2025-04/grundsaetze-zum-regionaltypischen-bauen_2025_final.pdf