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Die Stadt Oestrich-Winkel sucht sachkundige Einwohner für die Wahl in die Integrationskommission
Das Gremium besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister und einer/einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner/innen gewählten Co-Vorsitzenden, zwei Stadtverordneten, zwei Stadträten/-rätinnen, einer/einem sachkundigen Einwohner/in mit deutscher Staatsangehörigkeit und sechs Einwohner/innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Oestrich-Winkel ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben.
Die Integrationskommission befasst sich mit allen Fragen rund um die Integration und das Leben ausländischer Einwohner/innen in Oestrich-Winkel und tagt in der Regel viermal im Jahr. Bewerbungsschluss ist am 7. August 2026.
Bürgermeister Carsten Sinß: „Vielfalt macht unsere Stadt stark. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich einzubringen und Oestrich-Winkel mit zu gestalten.“
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich wahlberechtigte ausländische Einwohner/innen sowie Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Oestrich-Winkel wohnen.
Bewerbungen für die Wahl in die Integrationskommission sind zu richten an:
Wahlamt der Hochschulstadt Oestrich-Winkel
E-Mail wahlamt@oestrich-winkel.de
Telefon 06723 992-0.


