Die Stadt Oestrich-Winkel sucht sachkundige Einwohner für die Wahl in die Integrationskommission

Das Gremium besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister und einer/einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner/innen gewählten Co-Vorsitzenden, zwei Stadtverordneten, zwei Stadträten/-rätinnen, einer/einem sachkundigen Einwohner/in mit deutscher Staatsangehörigkeit und sechs Einwohner/innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Oestrich-Winkel ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben.

Die Integrationskommission befasst sich mit allen Fragen rund um die Integration und das Leben ausländischer Einwohner/innen in Oestrich-Winkel und tagt in der Regel viermal im Jahr. Bewerbungsschluss ist am 7. August 2026.

Bürgermeister Carsten Sinß: „Vielfalt macht unsere Stadt stark. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich einzubringen und Oestrich-Winkel mit zu gestalten.“

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich wahlberechtigte ausländische Einwohner/innen sowie Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Oestrich-Winkel wohnen.

Bewerbungen für die Wahl in die Integrationskommission sind zu richten an:

Wahlamt der Hochschulstadt Oestrich-Winkel

E-Mail wahlamt@oestrich-winkel.de

Telefon 06723 992-0.