- Rathaus & Bürgerservice
- Freizeit & Tourismus
- Leben in Oestrich-Winkel
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Was im Umgang mit Drohnen zu beachten ist
UAS (unbemannte Luftfahrzeugsysteme) sind in drei Anwendungsszenarien kategorisiert: Offen, Speziell und Zulassungspflichtig. Die Szenarien „Speziell“ und „Zulassungspflichtig“ betreffen Spezialanwendungen von UAS. In die Kategorie „Offen“ fallen die meisten Hobby-Drohnen sowie kommerzielle Flugsysteme − und damit die Mehrzahl aller Drohnen, die in Deutschland in Umlauf sind.
In der „offenen“ Kategorie gelten folgende Bestimmungen:
• Abschluss einer Haftpflichtversicherung
• Mindestalter 16 Jahre
• Flughöhe maximal 120 Meter über Grund
• Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
• Direkter Sichtkontakt des Piloten zum Flugobjekt
• Grünes Blinklicht bei Nacht
• Keine Flüge über Menschenansammlungen
• Kein Transport gefährlicher Gegenstände
• Kein Abwurf von Gegenständen
👉 Mehr dazu unter https://www.dfs.de/homepage/de/drohnenflug/checkliste-fuer-drohnenpiloten/
👁️ Für Fotos und Filmaufnahmen per Drohnenflug gilt übrigens: Geschützte Gebäude und Gelände (Kritische Infrastruktur, Denkmäler, Militär- und Polizeigelände, Schulen, Kliniken etc.) dürfen auf den Bildern nicht erkennbar sein. Wenn Personen erkennbar sind, müssen sie sich vor den Aufnahmen damit einverstanden erklärt haben, am besten schriftlich. Auch über Privatgrundstücken darf ohne Einverständniserklärung der Nutzer/innen nicht fotografiert oder gefilmt werden. Landschaftsbilder ohne die genannten, geschützten Motive sind erlaubt, sofern der Überflug von der Kommune genehmigt wurde.
🎥 Drohnen, die eine Kamera installiert haben, um Bilder oder Videoaufnahmen zu machen, unterliegen in jedem Fall der Anzeigepflicht gegenüber der Kommune, sollten sie mehrere Grundstücke oder auch öffentliche Bereiche überfliegen.


